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Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien (MSchRL) bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Das Vorsorgeprogramm kann jedoch nur dann optimal funktionieren, wenn Sie die Vorsorgetermine auch entsprechend wahrnehmen und einhalten. Kontinuierliche Untersuchungen ermöglichen es uns und Ihnen, dass wir mögliche Schwangerschaftsrisiken frühzeitig erkennen und folglich auch frühzeitig behandeln können.
Ihr Vorsorge-Programm im Überblick:
Die frauenärztliche Untersuchung wird bis zur 32. Schwangerschaftswoche in etwa vierwöchigem, danach im ein- bis zweiwöchigen Abstand durchgeführt sowie alle Ergebnisse im Mutterpass dokumentiert. Zu den Routineuntersuchungen zählen:
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen:
1. Screening: 9.- 12. SSW
2. Screening: 19.- 22. SSW
3. Screening: 29.- 32. SSW
Durch diese Ultraschalluntersuchungen können in der Regel schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt und eine entsprechende weitere Diagnostik oder Therapie eingeleitet werden.
Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit kommen wir darüber hinaus mit zusätzlichen Leistungen gerne entgegen. Diese Wunschleistungen sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge, sondern werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Unter Risikoschwangerschaften werden all diejenigen Schwangerschaften bezeichnet, bei denen besondere Risikofaktoren für Mutter und Kind vorliegen. Dazu zählen:
Wir bitten Sie, sich vom Begriff Risikoschwangerschaft nicht beängstigen zu lassen. Dieser bedeutet lediglich, dass Ihnen während der Schwangerschaft eine besondere Vorsorge zu Teil wird und wir Sie intensiver betreuen. Hierzu stehen eine Reihe von weiterführenden diagnostischen Maßnahmen zur Verfügung – gern beraten wir Sie zu Ihren diagnostischen Möglichkeiten!