Viele Krebserkrankungen sind frühzeitig diagnostizierbar und die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung wesentlich höher, wenn ein gutes Vorsorgeprogramm wahrgenommen wird. Dazu zählt auch die Krebsvorsorge in Ihrer Frauenarztpraxis, die Sie im Interesse der eigenen Gesundheit regelmäßig wahrnehmen sollten.
Folgende Leistungen stehen Ihnen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung:
Bis zum 25. Lebensjahr (einmal jährlich)
Ab dem 20. Lebensjahr (einmal jährlich)
Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich (einmal jährlich)
Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich (einmal jährlich)
Ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich
Die moderne Frauenheilkunde bietet darüber hinaus empfehlenswerte sowie sinnvolle Zusatzleistungen an, die eine weitaus intensivere diagnostische Erhebung ermöglichen und Ihrer Vorsorge dienen wie beispielsweise ein Vaginalultraschall (Link) oder ein Ultraschall Ihrer Brüste (Link).
Die Kosten für diese Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) werden jedoch nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen und müssen deshalb von Ihnen selbst auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) getragen werden. Die Basisversorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung führen wir natürlich weiterhin für Sie als Kassenleistung durch.
Bitte sprechen Sie uns auf Ihre Möglichkeiten sowie unsere Empfehlungen für Ihre individuelle Krebsvorsorge an!